Nur dann, wenn ein Fehlverhalten des sorgeberechtigten Elternteil ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen und seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise - auch nicht durch öffentliche Hilfen - begegnet werden kann, darf eine Trennung des Kindes vom sorgeberechtigten Elternteil erfolgen.
OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - Az: 9 WF 90/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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