Kann der Unterhalt nach dem Ende der Ausbildung zurück verlangt werden?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Unterhaltszahlungen sind nach der gesetzlichen Regelung " verlorene Zahlungen ", ihre Rückzahlung kann weder verlangt noch im voraus vereinbart werden. Dies ist die rechtliche Folge davon, dass ein Kind gem. § 1614 BGB auf seinen Unterhalt durch die Eltern für die Zukunft nicht verzichten kann. Eine Rückzahlungsvereinbarung würde aber eine Umgehung dieser Bestimmung darstellen.