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Kann der Unterhalt nach dem Ende der Ausbildung zurück verlangt werden?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Unterhaltszahlungen sind nach der gesetzlichen Regelung " verlorene Zahlungen ", ihre Rückzahlung kann weder verlangt noch im voraus vereinbart werden. Dies ist die rechtliche Folge davon, dass ein Kind gem. § 1614 BGB auf seinen Unterhalt durch die Eltern für die Zukunft nicht verzichten kann. Eine Rückzahlungsvereinbarung würde aber eine Umgehung dieser Bestimmung darstellen.
Stand: 01.04.2019 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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