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Kein Anspruch aus Vollkaskoversicherung bei nicht nachweisbarem Unfallursachenzusammenhang

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Anspruch aus der Vollkaskoversicherung setzt voraus, dass der geltend gemachte Schaden auf ein versichertes Unfallereignis zurückzuführen ist. Als Unfall gilt nach den üblichen Versicherungsbedingungen ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Schäden, die lediglich im Betrieb des Fahrzeugs entstehen, sind hingegen nicht versichert.

Im konkreten Fall machte der Versicherungsnehmer geltend, beim Wenden auf einer kiesbedeckten Auffahrt ins Rutschen geraten zu sein. Kurz darauf sei eine Motorwarnung aufgetreten und es habe sich ein Motorschaden gezeigt. Er behauptete, dass Steine beim Abrutschen in den Motorraum gelangt und dort den Schaden verursacht hätten.

Die Beweisaufnahme ergab jedoch, dass ein solcher ursächlicher Zusammenhang nicht zuverlässig festgestellt werden konnte. Der Sachverständige stellte nachvollziehbar dar, dass an der Fahrzeugunterseite keine Spuren oder Anhaftungen erkennbar waren, die auf ein Aufschlagen oder Eindringen von Fremdkörpern hindeuteten. Der festgestellte Schaden am Keilrippenriemen könne auch unabhängig von einem Unfallereignis entstanden sein. Eine genaue Untersuchung des Riemens, die zur Klärung der Ursache erforderlich gewesen wäre, hatte der Kläger nicht veranlasst.

Da Motorschäden auch ohne Unfallgeschehen auftreten können und ein bloßer zeitlicher Zusammenhang nicht genügt, konnte der Kläger den ihm obliegenden Nachweis nicht erbringen. Der Schaden wurde daher als nicht unfallbedingt und somit nicht vom Versicherungsschutz umfasst angesehen. Die Klage blieb sowohl in erster als auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.


OLG München, 08.11.2019 - Az: 10 U 2305/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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