Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 391.834 Anfragen

Beurteilung der Fahreignung nach Berücksichtigung nicht verwertbarer Unterlagen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Bezug zur Kraftfahreignung setzt nicht voraus, dass für die Bejahung des Begriffs „erheblich“ ein Pkw als Mittel zur Straftat benutzt worden ist. Vielmehr muss anhand konkreter Umstände, die sich aus der Tat unter Berücksichtigung der Täterpersönlichkeit ergeben, festgestellt werden, ob die Anlasstat tatsächlich Rückschlüsse auf die Kraftfahreignung zulässt.

Soweit die Begutachtungsstelle für Fahreignung die gesamte Fahrerlaubnisakte übersendet, die auch Unterlagen über Vorgänge enthält, die nicht mehr verwertbare Daten des Klägers zum Gegenstand hatten, ist dies ist ohne Weiteres rechtswidrig. Dies geht zulasten der Behörde und hat zur Konsequenz, dass die Gutachtensanordnung unheilbar rechtswidrig ist.


VG München, 07.06.2021 - Az: M 26b K 19.2791

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 391.834 Beratungsanfragen

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern

Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant