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Worauf erstreckt sich die MPU und wer wählt den Gutachter aus?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch - psychologischen Gutachtens durch den Fahrerlaubnisbewerber anordnet, so muss sie zugleich im Einzelnen festlegen, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind. Die Fragen an den Gutachter müssen also exakt formuliert werden. Sodann teilt die Behörde dem Betroffenen mit, weshalb Zweifel an seiner Eignung für die Fahrerlaubnis bestehen und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist das Gutachten beizubringen.
Unter den für die Untersuchung in Betracht kommenden Stellen kann der Betroffene selbst diejenige Stelle auswählen, die er mit der Begutachtung beauftragen will. Innerhalb der Gutachterstelle besteht aber kein Wahlrecht unter den einzelnen Sachverständigen. Wenn die Gutachterstelle ausgewählt ist und der Betroffene die Fahrerlaubnisbehörde davon unterrichtet hat teilt diese dem Sachverständigen die oben erwähnten Fragestellungen mit. Gleichzeitig übersendet sie dem Gutachter die Fahrerlaubnisakten, aus denen sich auch Unterlagen über eine etwaige Entziehung der Fahrerlaubnis und deren Hintergründe befinden.
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