Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.939 Anfragen

Mitverschulden bei Überlassung eines leistungsstarken Fahrzeugs an Fahranfänger

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Fahrzeughalter kann bei Beschädigung seines Fahrzeugs durch eine andere Person gemäß § 823 Abs. 1 BGB Schadensersatz verlangen. Eine Haftungsausschlussvereinbarung ist nur in besonderen Fällen anzunehmen, wenn ein ausdrücklicher Verzicht vorliegt oder sich dies aus ergänzender Vertragsauslegung gemäß § 242 BGB ergibt.

Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Fahrzeugführer die Sorgfaltspflicht verletzt, etwa durch mangelnde Fahrpraxis.

Ein Mitverschulden des Halters gemäß § 254 Abs. 1 BGB ist anzunehmen, wenn dieser das Fahrzeug einem unerfahrenen Fahrer überlässt und die Gefahr einer Beschädigung vorhersehbar war.

Ein Bewusstseinsverlust schließt Verschulden nach § 827 BGB aus. Hierfür trägt der Schädiger die Beweislast. Eine bloße Erinnerungslücke reicht nicht aus, um ein Verschulden zu verneinen.

Das Mitverschulden eines Nutzungsberechtigten wird dem Halter zugerechnet, wenn der Nutzer befugt war, das Fahrzeug zu verwenden, und dessen Verantwortung für den Umgang mit Dritten missachtet wurde. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf hälftigen Schadensersatz.


LG Frankfurt/Main, 10.06.2021 - Az: 2-24 O 36/20

ECLI:DE:LGFFM:2021:0610.2.24O36.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant