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Schmerzensgeld bei Thorax- und Wirbelsäulenprellung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Die Beweisüberzeugung nach § 286 ZPO erfordert keine - ohnehin nicht erreichbare - absolute oder unumstößliche, gleichsam mathematische Gewissheit und auch keine „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet.

5.000,00 € Schmerzensgeld sind bei schwerer Zerrung und Prellung des Thorax, der Lenden- und Brustwirbelsäule und des linken Schulterblattes sowie folgenden Bandscheibenbeschwerden angemessen.


OLG München, 06.10.2021 - Az: 10 U 6501/20

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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen