Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.771 Anfragen

Unfallbedingter Schadensersatzanspruch und der Übergang auf die Rentenversicherung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gemäß § 116 I 1 SGB X geht ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz beziehen.

Die Rentenversicherung ist anspruchsberechtigte Versicherungsträgerin im Sinne des § 116 SGB X und die Leistung einer Erwerbsminderungsrente ist eine Sozialleistung im Sinne dieser Vorschrift.

Ist Grundlage der Erwerbsminderung und damit einhergehend der Zahlung der Erwerbsminderungsrente ein Verkehrsunfall, aus welchem ein Schadensersatzanspruch des Beziehers der Erwerbsminderungsrecht resultiert, so erfolgt gemäß § 116 I 1 SGB X ein Übergang auf den Sozialversicherungsträger, soweit er Leistungen aufgrund des Schadensereignisses zu erbringen hat.

Dient die Erwerbsminderungsrente dem Ausgleich des unfallbedingten Ausfalls der Arbeitskraft so ist diese kongruent zu dem Schadensersatzanspruch gemäß §§ 7, 11 StVG, 842, 843 BGB, die auch die infolge einer Erwerbsminderung entstehenden Schäden abdecken. Wenn die Voraussetzung der Erwerbsfähigkeit durch den Unfall weggefallen ist, ist auch der weggefallene Anspruch auf Arbeitslosengeld II als Erwerbsminderungsschaden zu qualifizieren.


LG Stade, 10.08.2016 - Az: 2 O 352/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant