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Sozialrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sozialhilfe ist eine übergreifende Bezeichnung für verschiedene Basisleistungen. Grundsicherung gehört ebenso dazu wie Hilfen zur Gesundheit und Eingliederungshilfen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind im SGB XII zusammengefasst.
Begrifflich wurde Sozialhilfe früher stärker mit der heutigen „Grundsicherung“ in Verbindung gebracht.
Es handelte sich um Leistungen für diejenigen, die keinerlei andere Leistungsanwartschaften, beispielsweise durch Arbeit, erworben hatten.
Letzte Änderung:
20.05.2025
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WAIBEL, A., Freiburg
Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen