Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.041 Anfragen

Kombinierter Geh- und Radweg und die Anordnung des Gefahrenzeichens „Radverkehr“

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Verkehrszeichen 138 zu Anl. 1 zur StVO „Radverkehr“ ist gemäß der hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift nur dort anzuordnen, wo Radverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen die Fahrbahn quert, so dass § 8 StVO dem Radfahrer in diesen Fällen kein Vorfahrtsrecht (rechts vor links) gewährt.


OLG Hamm, 21.02.2017 - Az: 9 U 177/16

ECLI:DE:OLGHAM:2017:0221.9U177.16.00

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim