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Verkehrsunfall beim rückwärts einparken

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Fahrzeug rückwärts in eine Parkbucht eingeparkt, so trifft den Fahrer eine gesteigerte Sorgfaltspflicht nach § 9 Abs. 5 StVO.

Kommt es während oder im unmittelbaren Zusammenhang mit diesem Einparkvorgang zu einem Unfall, spricht der Anschein eines pflichtwidrigen Verhaltens zunächst gegen den rückwärtsfahrenden Fahrer.

Diese Vermutung bleibt bestehen, solange der Fahrer nicht nachweisen kann, dass sein Fahrzeug bereits ausreichend lange in der Endposition stand, sodass der fließende Verkehr sich darauf hätte einstellen können.


AG Nürnberg, 04.05.2016 - Az: 21 C 9770/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut