Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.551 Anfragen

Unfallflucht nach Parkplatzunfall: Arglist?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Eine arglistige Verletzung der Aufklärungspflicht setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann.

Allein der Umstand, dass sich der Schädiger vorsätzlich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben könnte, lässt nicht den Schluss auf ein arglistiges Verhalten zu seinen Lasten zu. Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht. Vielmehr müssen besondere weitere Umstände hinzutreten, die für sich allein oder in ihrer Gesamtschau einen anderen Schluss als denjenigen auf Arglist ernstlich nicht in Betracht kommen lassen.

Die gegenteilige - nicht differenzierende - Auffassung, wonach jegliche vorsätzliche Verkehrsunfallflucht eine arglistige Aufklärungsobliegenheitsverletzung im Verhältnis zum Versicherer darstelle, ist abzulehnen.

Die demnach erforderliche Verfolgung eines gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zwecks kann in aller Regel nur auf der Grundlage von Indizien bejaht werden, da es sich bei der Arglist um eine innere Tatsache handelt. Diese Indizien können sich aus dem vorgetragenen Hergang des Unfalls und dem nachfolgenden Verhalten des Versicherungsnehmers bzw. des Fahrers ergeben.


AG Mettmann, 12.09.2016 - Az: 25 C 477/15

ECLI:DE:AGME1:2016:0912.25C477.15.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.551 Beratungsanfragen

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️

Verifizierter Mandant

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant