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Schadensersatzklage wegen eines Motorschadens nach einem Chip-Tuning

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Chip-Tuning, dessen Auswirkung auf den Motor und einem eingetretenen Motorschaden lässt sich nicht mit der nach § 286 ZPO erforderlichen Gewissheit feststellen, wenn einiges dafür sprechen mag, dass dies so gewesen sein mag und es am Wahrscheinlichsten ist, dass ein kurzzeitiger Ölmangel bzw. eine schlechte Ölqualität den Schaden zusammenwirkend mit den höheren Belastungen infolge des Chip-Tunings verursacht hat.


OLG Stuttgart, 28.11.2016 - Az: 7 U 164/16

ECLI:DE:OLGSTUT:2016:1128.7U164.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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