Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.296 Anfragen

Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines Skiunfalls: Bemessung des Schmerzensgeldes

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zu den Bemessungsgrundlagen eines Schmerzensgeldanspruchs gehören Dauer, Art und Schwere der Beeinträchtigung des Wohlbefindens, insbesondere durch bleibende körperliche Entstellungen und die Fragwürdigkeit einer Heilung.

Unter Berücksichtigung vorhersehbarer künftiger Beschwerden wie quer ausstrahlender Schmerzen und einer erlittenen schweren Wirbelverletzung kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 € angemessen sein.

Aufwendungen für Ersatzarbeitskräfte oder den erhöhten Einsatz vorhandenen Personals stellen einen erstattungsfähigen Erwerbsschaden eines verletzten Unternehmers dar, wenn dadurch ein Betriebsergebnis erzielt worden ist, das jedenfalls nicht höher lag, als es ohne das Schadenereignis durch den Unternehmer selbst hätte voraussichtlich erreicht werden können.


OLG Stuttgart, 22.09.2016 - Az: 13 U 26/16

ECLI:DE:OLGSTUT:2016:0922.13U26.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant