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Versicherungsschutz beim Skifahren

Reiserecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Als Skifahrer kann es leicht passieren, dass man bei einem Unfall selber zu Schaden kommt oder andere verletzt. Grundsätzlich ist es so, dass der Unfallverursacher für materielle Schäden und Personenschäden (z.B. Arztkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) aufkommen muss.

Sind Skifahrer nicht versichert, können Unfälle teuer werden, und zwar für Unfallverursacher wie Verletzten gleichermaßen.

Der Verursacher ohne Haftpflichtversicherung haftet für alle beim Verletzten eintretenden Schäden, u.U. - bei schweren Verletzungen - ein Leben lang. So sind die Heilungskosten, Kosten des Verdienstausfalles etc. zu ersetzen.

Als Geschädigter ist es bei einem Nichtversicherten langatmig und schwierig, seine Ansprüche geltend zu machen, im schlimmsten Fall bleibt man auf seinem Schaden sitzen. Dieses Risiko kann übrigens mit einer Forderungsausfall-Deckung abgesichert werden.

Es empfiehlt sich dringend der Abschluss entsprechender Versicherungen bzw. die Nachfrage bei der eigenen Versicherung, welche Risiken abgedeckt sind. Denn die durchschnittlichen Kosten bei einem Skiunfall betragen fast 10.000 €.

Haftpflichtversicherung

Unverzichtbar ist aufgrund der dargestellten Haftungslage eine Haftpflichtversicherung - diese deckte berechtigte Ansprüche von Geschädigten ab. Andernfalls haftet der Schädiger selbst in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen für alle Schäden.

Zu prüfen ist jedoch, ob Skifahren als sogenannte Risikosportart ausgeschlossen ist. In diesem Fall sollte eine gesonderte Absicherung erfolgen.

Beinhaltet die Haftpflichtversicherung eine Forderungsausfall-Deckung, so werden auch Schäden übernommen, wenn der Schädiger keine eigene Haftpflichtversicherung hat und selber zahlungsunfähig ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung / Unfallversicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann den Skifahrer vor Invaliditätsschäden schützen. Denn die Versicherung tritt bei dauerhaften Gesundheitsschäden des Skifahrers ein.

Alternativ kann auch eine private Unfallversicherung in Betracht gezogen werden, wenn keine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Diese deckt in aller Regel weltweit dauerhafte körperlich oder geistige Beeinträchtigungen und Unfallfolgen ab. Ebenfalls übernommen werden die Kosten für erforderliche Such-, Rettungs- und Bergungsleistungen sowie den Transport nach Hause bzw. in ein nahegelegenes Krankenhaus.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet hier keine Sicherheit, da diese nur bei Arbeitsunfällen greift.

Krankenversicherung

Sofern es sich um eine Skireise ins EU-Ausland handelt, sollte vorab noch geprüft werden, ob die bestehende Krankenversicherung auch dort Versicherungsschutz gewährt. Ist dem nicht so, sollte zumindest bei Reisen ins EU-Ausland eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

Denn der Verletzte, dessen Krankenversicherungsschutz sich nicht auf Unfälle im Urlaubsland erstreckt, muss - wenn nicht der Schädiger oder dessen Versicherung zahlt - für die Heilungskosten und eventuelle Kosten des Heimtransportes selbst aufkommen.

Ebenfalls zu bedenken ist, dass auch im EU-Ausland Vorkasse gilt. Dies bedeutet, dass Behandlungskosten zunächst vorzustrecken sind und dann später von der Krankenkasse in der Höhe erstattet werden, in der diese in Deutschland angefallen werden. Bei einer Differenz bleibt der Versicherte auf den Kosten sitzen.

Als Skifahrer ist weiterhin zu berücksichtigen, das Bergungskosten und die Kosten des Rücktransports von der deutschen (gesetzlichen) Krankenversicherung in aller Regel nicht übernommen werden. Angesichts der hier entstehenden hohen Kosten, ist es überlegenswert, dieses Risiko abzusichern.

Diebstahl und die Hausratsversicherung

Auch auf Skireisen kann sich die ganz normale Hausratsversicherung als nützlich erweisen. Denn diese deckt das Reisegepäck überwiegend ab. Wird also die Skiausrüstung entwendet, so zahlt die Hausratversicherung bei Diebstahl, Brand, Sturm und Hagel wenn sich diese im Hotelzimmer bzw. der Ferienwohnung befindet.

Der Diebstahl ungesicherter Ausrüstung vor der Skihütte oder anderswo ist dagegen nicht abgesichert. Aber das ist auch bei Zusatzversicherungen in aller Regel nicht der Fall. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die entsprechenden Leistungen.

Skiversicherungen

Eine Skiversicherung lohnt sich allenfalls für Vielfahrer. Es handelt sich hierbei um eine Bündelung verschiedener Versicherungen. Diese decken die Risiken bei einem Skiunfall (Behandlungs- und Bergungskosten, Invalidität, Krankenhaustagegeld, Überführungskosten, Todesfall und u.U. auch kosmetische Operationen) ab.

Ebenfalls abgedeckt sind hier oftmals Schäden und Diebstahl der Ausrüstung.

Hier sollte der Leistungsumfang genau geprüft werden – nicht jede Versicherung deckt die individuellen Anforderungen des Skifahrers ab.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann im Schadensfall hilfreich sein, weil diese die rechtlichen Interessen des Versicherten und auch die Verteidigung bei Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren abdeckt.
Stand: 03.02.2020 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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