Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.480 Anfragen

Verkehrsunfall mit einem Walzenzug an einer Baustelle

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Mitarbeiter einer beauftragten Firma fahrlässig ein Fahrzeug beschädigt, so haftet dieser gemäß § 823 Abs. 1 BGB.

Im vorliegenden Fall wurde das Fahrzeug der Klägerin durch die rückwärts fahrende Walze des Beklagten beschädigt, welcher den hinteren Bereich nicht ausreichend beobachtete. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten zu 1. und 2. gemäß § 7 StVG entfiel, da die Walze bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fährt (§ 8 Ziffer 1 StVG).

Die Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs und ein geringes Fahrlässigkeitsverschulden des Fahrzeugführers führten zu einer Haftungsverteilung von 2/3 zu Lasten des Beklagten zu 2. und 1/3 zu Lasten der Klägerin.


LG Bonn, 18.11.2016 - Az: 1 O 195/16

ECLI:DE:LGBN:2016:1118.1O195.16.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant