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Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad und die Anforderung einer MPU

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Formuliert die Fahrerlaubnisbehörde in einer Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, die durch eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (hier: BAK von 2,35‰) veranlasst wurde, separate Fragen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und zur Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, sodass sie thematisch klar voneinander abgegrenzt sind und sich weder überschneiden noch aufeinander aufbauen, führt die Unzulässigkeit der Frage nach der Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (mangels hinreichend bestimmter Rechtsgrundlage für die Untersagung solcher Fahrzeuge) nicht zur Rechtswidrigkeit der gesamten Anordnung, sondern lässt die zulässige Frage nach Eignung zum Führen zum Kraftfahrzeugen unberührt.


VGH Bayern, 24.04.2024 - Az: 11 BV 23.1631

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