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Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis bei Kollision eines Rückwärtsfahrenden mit einem anderen Fahrzeug

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Der Grundsatz, dass derjenige, der rückwärts fährt, gemäß § 9 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen hat, gilt über § 1 StVO auch auf Parkplätzen.

Die Betriebsgefahr des Kfz des Unfallgegners tritt in der Abwägung allerdings nicht zurück, sondern ist vielmehr mit 20% anzusetzen, und zwar selbst dann, wenn das Parkplatzgelände aufgrund seiner baulichen Gestaltung Straßencharakter aufweist.


LG Hamburg, 01.02.2017 - Az: 302 S 16/16

ECLI:DE:LGHH:2017:0201.302S16.16.0A

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