Verkehrsunfall: Haushaltsführungsschaden eines im Haushalt der Eltern lebenden, volljährigen und berufstätigen Kindes?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Auch das noch im Haushalt der Eltern lebende, volljährige und berufstätige Kind kann unter dem Aspekt vermehrter eigener Bedürfnisse, § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB, einen Anspruch auf Ersatz seines Haushaltsführungsschadens geltend machen.
Hat ein 25 Jahre alter und als Konstruktionsmechaniker bzw. Bauschlosser beruftätiger Beifahrer, bei einem von einem alkoholisierten Fahrzeugführer allein verschuldeten Verkehrsunfall eine traumatische subarachnoidale Blutung und eine traumatische Belastungsfraktur LWK 4 erlitten, die mit der Implantation einer dorsalen Spondylodese L3 bis L5 operativ versorgt, und deretwegen eine weitere Operation erforderlich wurde, bei der ein partieller Wirbelkörperersatz mit Hydrolift L4 durchgeführt wurde, und ist mit Folgebeeinträchtigungen der LWK-Verletzung durch Erforderlichwerden einer weiteren Operation zu rechnen und leidet der Verletzte an einem chronischen Schmerzzustand, wodurch ein ununterbrochenes Sitzen und Stehen ihm nur für 30 bis 60 Minuten zumutbar ist, was eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung und auch der Freizeitgestaltung mit sich bringt, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro angemessen.
OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - Az: 4 U 122/16
ECLI:DE:OLGSL:2017:0601.4U122.16.0A
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