Außerhalb von
Fußgängerüberwegen hat der Fahrzeugverkehr grundsätzlich Vorrang, weil die Fahrbahn in erster Linie dem Fahrzeugverkehr dient und nur besonders sorgfältig überquert werden darf. Bei Dunkelheit hat er umso mehr Veranlassung, sich besonders sorgfältig zu verhalten.
Es darf ein Fußgänger eine schmale Fahrbahn nur überqueren, wenn er mit Sicherheit annehmen kann, er werde die andere Straßenseite vor Eintreffen des Fahrzeugs erreichen. Er hat also darauf zu achten, dass er nicht in die Fahrbahn eines Fahrzeugs gerät und dieses behindert.
Eine sogenannte Etappenüberquerung einer Straße ist nur auf breiten, belebten Straßen zulässig, auf welchen für einen Fußgänger eine Querung sonst praktisch gar nicht möglich wäre.