Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.071 Anfragen

Muss die Kaskoversicherung Verbringungskosten übernehmen?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Bereich der Kaskoversicherung kommt es bezüglich der Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen des Versicherungsnehmers darauf an, ob der Versicherungsnehmer solche Aufwendungen für geboten halten durfte, Fehleinschätzungen und Fehlreaktionen sind dabei bis zur Grenze der groben Fahrlässigkeit unschädlich.

Jedenfalls in einem Versicherungsverhältnis, in dem der Versicherungsnehmer nicht gehalten ist, nur bestimmte Werkstätten mit der Reparatur seines Fahrzeugs zu beauftragen, bleibt ihm grundsätzlich die Möglichkeit, nach seinem Ermessen eine geeignet erscheinende Werkstatt auszusuchen.

Er ist nicht gehalten, diese Auswahl nach dem Kriterium der Preisgünstigkeit zu treffen. Insbesondere muss er nicht eine Werkstatt auswählen, die über eine eigene Lackierwerkstatt verfügt, zumal auch für Vertragshändler im hiesigen Raum dies nicht stets gegeben ist. Wenn der Beklagte bei eigener Kostentragung mit der Durchführung von Service- und Reparaturarbeiten ein bestimmtes Autohaus beauftragt, so ist nicht zu sehen, dass er bei Reparaturaufwand, den er gegenüber seine Kaskoversicherung geltend machen konnte, nicht über dieses Autohaus hätte abwickeln können.

Die Verbringungskosten gehören somit zu den „erforderlichen“ Reparaturkosten.


AG Fürth/Bayern, 07.11.2017 - Az: 310 C 1324/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.071 Beratungsanfragen

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

Verifizierter Mandant

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant