Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.728 Anfragen

Zweifel an der Fahreignung nach einem Suizidversuch und mehrfachen stationären Krankenhausaufenthalten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Suizidversuch, mehrfache stationäre Krankenhausaufenthalte und bekannt gewordene Diagnosen sind geeignet, die Fahreignung in Frage zu stellen, da Suizide oder Suizidversuche häufig Ausdruck einer Depression, Psychose oder Substanzabhängigkeit sind.

Die gutachterlichen Diagnosen zur Epilepsie und zur Abhängigkeit von Betäubungsmitteln sind hinsichtlich der Fahreignung unabhängig davon fahreignungsrelevant, ob es bereits zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr gekommen ist oder nicht.

Bei einer die Fahreignung ausschließenden Abhängigkeit von Betäubungsmitteln oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen setzt deren Wiedererlangung grundsätzlich eine Entgiftung und Entwöhnung sowie eine anschließende einjährige Abstinenz voraus.


VGH Bayern, 12.02.2024 - Az: 11 CS 23.2216

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant