Nach einem Rücktritt vom Leasingvertrag wegen eines mangelhaften Pkw ist für die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei einem Pkw-Topmodell von einer Mindestlaufleistung von 300.000 Kilometern auszugehen.
LG München I, 27.03.2018 - Az: 11 O 532/18
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


