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Berechnung der Nutzungsentschädigung bei Rücktritt vom Leasingvertrag

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach einem Rücktritt vom Leasingvertrag wegen eines mangelhaften Pkw ist für die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei einem Pkw-Topmodell von einer Mindestlaufleistung von 300.000 Kilometern auszugehen.


LG München I, 27.03.2018 - Az: 11 O 532/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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