Nach einem Rücktritt vom Leasingvertrag wegen eines mangelhaften Pkw ist für die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei einem Pkw-Topmodell von einer Mindestlaufleistung von 300.000 Kilometern auszugehen.
LG München I, 27.03.2018 - Az: 11 O 532/18
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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