Berechnung der Nutzungsentschädigung bei Rücktritt vom Leasingvertrag
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach einem Rücktritt vom Leasingvertrag wegen eines mangelhaften Pkw ist für die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei einem Pkw-Topmodell von einer Mindestlaufleistung von 300.000 Kilometern auszugehen.
LG München I, 27.03.2018 - Az: 11 O 532/18
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