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Gelegentlicher Cannabis-Konsum steht ab 100 ng/mL THC-COOH fest

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Fahrerlaubnis ist bei gelegentlichem Cannabis-Konsum und Fehlen des Trennungsvermögens zu entziehen, ohne zuvor weitere Aufklärungsmaßnahmen, etwa eine MPU, durchzuführen.

Mit 1,0 ng/mL THC (Akutwert) im Blut entfällt das Trennungsvermögen.

Dafür reicht ein einmaliges Angetroffensein im Straßenverkehr - ein einziger Verstoß - aus.

Mit 100,0 ng/mL THC-COOH (Abbauprodukt Carbonsäure) im Blut liegt gelegentlicher Konsum vor.

Der hohe Carbonsäurewert weist darauf hin, dass es zuvor schon zu einem weiteren Konsumakt gekommen sein muss, weshalb von mindestens zwei Konsumakten, mithin gelegentlichem Konsum ausgegangen werden muss.


VG Oldenburg, 12.04.2018 - Az: 7 B 1567/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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