Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.601 Anfragen

Gelegentlicher Cannabis-Konsum steht ab 100 ng/mL THC-COOH fest

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Fahrerlaubnis ist bei gelegentlichem Cannabis-Konsum und Fehlen des Trennungsvermögens zu entziehen, ohne zuvor weitere Aufklärungsmaßnahmen, etwa eine MPU, durchzuführen.

Mit 1,0 ng/mL THC (Akutwert) im Blut entfällt das Trennungsvermögen.

Dafür reicht ein einmaliges Angetroffensein im Straßenverkehr - ein einziger Verstoß - aus.

Mit 100,0 ng/mL THC-COOH (Abbauprodukt Carbonsäure) im Blut liegt gelegentlicher Konsum vor.

Der hohe Carbonsäurewert weist darauf hin, dass es zuvor schon zu einem weiteren Konsumakt gekommen sein muss, weshalb von mindestens zwei Konsumakten, mithin gelegentlichem Konsum ausgegangen werden muss.


VG Oldenburg, 12.04.2018 - Az: 7 B 1567/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant