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Inhalt der Widerrufsbelehrung bei einem Leasingvertrages über ein Fahrzeug mit Kilometerabrechnung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auf einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug mit Kilometerabrechnung, der keine Erwerbsverpflichtung für den Leasingnehmer begründet, ist § 506 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, weder direkt noch analog anzuwenden.

Bei Leasingverträgen ohne Erwerbsverpflichtung kommen die Grundsätze der unrechtskonformen Auslegung zum Inhalt der Widerrufsbelehrung nicht zur Anwendung. Vielmehr kommt der Unternehmer seiner Informationspflicht durch Verwendung des nationalen gesetzlichen Musters ausreichend nach.


OLG München, 30.03.2020 - Az: 32 U 5462/19

Nachfolgend: BGH - VIII ZR 129/20 (anhängig)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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