Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (§ 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO) ist anzunehmen, wenn die Behörde nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.
Art und Umfang der Ermittlungen hängen dabei auch von der Bereitschaft des Fahrzeughalters ab, bei der Feststellung des Fahrzeugführers mitzuwirken.
Die Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil er sich nicht mehr genau an die Person erinnert, die tatsächlich gefahren ist, sondern nur den Kreis der möglichen Fahrer bezeichnen kann.
Durch die Benennung dieses Personenkreises kann der Fahrzeughalter die behördlichen Ermittlungen wesentlich fördern und auf diese Weise seiner Mitwirkungspflicht nachkommen.
OVG Thüringen, 20.09.2018 - Az: 2 EO 378/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...