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Fortgeltung des analytischen THC-Nachweisgrenzwerts bei Drogenfahrt bis zur etwaigen Etablierung eines gesetzlichen THC-Wirkungsgrenzwertes
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach derzeit unverändert gültiger Rechtslage besteht keine Veranlassung, von dem nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung maßgeblichen sogenannten analytischen Nachweisgrenzwert für THC bzw. Cannabisprodukte von 1 ng/ml THC im Blutserum zugunsten einer gegebenenfalls de lege ferenda („nach zukünftigen Recht“ bzw. „nach einem noch zu erlassenden Gesetz“) mit Blick auf § 44 KCanG gesetzlichen Implementierung eines höheren gesetzlichen Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml im Rahmen des als abstraktes Gefährdungsdelikts ausgestalteten Tatbestandes des
§ 24a StVG abzuweichen.
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