Kollision beim Linksabbiegen an einer Ampel mit einem grünen Linksabbiegerpfeil
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kommt es an einer Kreuzung, bei welcher der Abbiegevorgang nach links durch eine mit einem grünen Pfeil versehene Lichtzeichenanlage geregelt ist, zu einem Zusammenstoß zwischen dem Linksabbieger und einem in Gegenrichtung geradeaus fahrenden Fahrzeug, so darf im Rahmen der Haftungsverteilung nach § 17 StVG vom Linksabbieger nicht der Nachweis verlangt werden, dass und in welchem Umfang er Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 1 und 3 StVO nachgekommen ist. Der die Kreuzung geradeaus durchfahrende Verkehrsteilnehmer muss beweisen, dass der grüne Pfeil für den Linksabbieger nicht aufgeleuchtet hat, wenn er daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will.
Bleibt ungeklärt, ob der grüne Pfeil das Linksabbiegen freigab, stehen sich die Haftungsanteile des Geradeausfahrers und des Linksabbiegers gleichwertig gegenüber.
LG Görlitz, 15.03.2019 - Az: 5 O 384/18
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .