Bei einer Kollision zwischen einem vorfahrtsberechtigten Pkw und einem Radfahrer haftet der Radfahrer voll, wenn allein ein grober Vorfahrtsverstoß des Radfahrers feststeht, hingegen keine gefahrerhöhenden Umstände auf Seiten des Pkw-Fahrers (OLG Schleswig, 21.08.2008 - Az: 7 U 89/07).
Kommt es auf einer Kreuzung zwischen einem Pkw, der unter Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften eine vorfahrtberechtigte Hauptstraße befährt und einem Fahrradfahrer, der sich von links auf dem Fahrradweg der Kreuzung nähert, zu einer Kollision, so ist von einer überwiegenden Verursachung des Unfalls durch den an sich wartepflichtigen Fahrradfahrer auszugehen (OLG München, 30.09.2011 - Az: 10 U 2333/11).
Kommt es auf einer Kreuzung zwischen einem Pkw, der unter Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften eine vorfahrtberechtigte Hauptstraße befährt und einem Fahrradfahrer, der sich von links auf dem Fahrradweg der Kreuzung nähert, zu einer Kollision, so ist von einer überwiegenden Verursachung des Unfalls durch den an sich wartepflichtigen Fahrradfahrer auszugehen (OLG München, 30.09.2011 - Az: 10 U 2333/11).
LG Lübeck, 17.01.2024 - Az: 6 O 8/22
ECLI:DE:LGLUEBE:2024:0117.6O8.22.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


