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Kollision beim Linksabbiegen an einer Ampel mit einem grünen Linksabbiegerpfeil

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es an einer Kreuzung, bei welcher der Abbiegevorgang nach links durch eine mit einem grünen Pfeil versehene Lichtzeichenanlage geregelt ist, zu einem Zusammenstoß zwischen dem Linksabbieger und einem in Gegenrichtung geradeaus fahrenden Fahrzeug, so darf im Rahmen der Haftungsverteilung nach § 17 StVG vom Linksabbieger nicht der Nachweis verlangt werden, dass und in welchem Umfang er Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 1 und 3 StVO nachgekommen ist. Der die Kreuzung geradeaus durchfahrende Verkehrsteilnehmer muss beweisen, dass der grüne Pfeil für den Linksabbieger nicht aufgeleuchtet hat, wenn er daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will.

Bleibt ungeklärt, ob der grüne Pfeil das Linksabbiegen freigab, stehen sich die Haftungsanteile des Geradeausfahrers und des Linksabbiegers gleichwertig gegenüber.


LG Görlitz, 15.03.2019 - Az: 5 O 384/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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