Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Kommt es an einer Kreuzung, bei welcher der Abbiegevorgang nach links durch eine mit einem grünen Pfeil versehene Lichtzeichenanlage geregelt ist, zu einem Zusammenstoß zwischen dem Linksabbieger und einem in Gegenrichtung geradeaus fahrenden Fahrzeug, so darf im Rahmen der Haftungsverteilung nach
§ 17 StVG vom Linksabbieger nicht der Nachweis verlangt werden, dass und in welchem Umfang er Sorgfaltspflichten aus
§ 9 Abs. 1 und 3 StVO nachgekommen ist. Der die Kreuzung geradeaus durchfahrende Verkehrsteilnehmer muss beweisen, dass der grüne Pfeil für den Linksabbieger nicht aufgeleuchtet hat, wenn er daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will.
Bleibt ungeklärt, ob der grüne Pfeil das Linksabbiegen freigab, stehen sich die Haftungsanteile des Geradeausfahrers und des Linksabbiegers gleichwertig gegenüber.