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Beweis der schuldhaften Verursachung eines Verkehrsunfalles nach slowenischem Recht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kollidieren zwei Fahrzeuge bei einem Spurwechsel vor der Grenzkontrolle in Slowenien, so hat der Fahrer des deutschen Fahrzeugs, der von der LKW-Spur auf die PKW-Spur gewechselt ist, gegen den Haftpflichtversicherer des beteiligten tschechischen Kfz-Fahrers keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn nicht erweislich wahr ist, dass der Versicherungsnehmer den streitgegenständlichen Verkehrsunfall unter Missachtung gegen die ihn treffenden Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr schuldhaft verursacht hat.


AG Frankenthal, 09.05.2019 - Az: 3a C 437/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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