Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.658 Anfragen

Baustellensicherung: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten für Verkehrssicherungspflichtverletzung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das von einer Gemeinde beauftragte Straßenbauunternehmen kann die ihm obliegenden Verkehrssicherungspflichten auf einen Dritten übertragen. In diesem Fall muss der Geschädigte Tatsachen vortragen, die entweder eine Pflichtverletzung des Dritten als Erfüllungsgehilfen oder eine Verletzung von gesteigerten Organisations-, Anweisungs- und Überwachungspflichten des Straßenbauunternehmers gegenüber dem Dritten erkennen lassen.

Trotz Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf ein beauftragtes Straßenbauunternehmen, bleibt die Gemeinde als Bauherrin weiterhin in eingeschränktem Maße sicherungspflichtig. Die Heranziehung von Hilfspersonen modifiziert insofern lediglich die Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde zu Organisations-, Anweisungs- und Überwachungspflichten.

Der Geschädigte (hier: ein im Bereich einer Straßenbaustelle verunfallter Motorradfahrer) muss hinreichend substantiiert darlegen, dass die Gemeinde ihre gesteigerte Organisations-, Anweisungs- und Überwachungspflichten nicht erfüllt hat.


AG Frankenthal, 08.07.2016 - Az: 3a C 53/15

ECLI:DE:AGFRAPF:2016:0708.3AC53.15.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.658 Beratungsanfragen

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!

Efstathios Lekkas , Berlin