Kraftfahrversicherung darf bei ungesichertem Auflieger um 50 % kürzen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Abstellen des gegen Diebstahl nicht in geeigneter Weise gesicherten, voll beladenen Aufliegers ist grob fahrlässig und berechtigt die Kraftfahrversicherung zur Kürzung ihrer Versicherungsleistung um 50 % berechtigt.
Im konkreten Fall wurde der Auflieger mit besonders diebstahlsgefährdeter Ware im Wert von ca. 50.000,00 € ohne Verwendung eines in der Speditionsbranche verbreiteten Königszapfenschlosses und damit in keiner Weise gegen Diebstahl gesichert auf dem öffentlichen Parkstreifen abgestellt. Es handelte auch nicht um eine nur kurzfristige Zwischenlagerung, der Sattelanhänger wurde über Nacht in einem ausweislich der Ermittlungsakte nicht kameraüberwachten Bereich abgestellt und dessen Verschwinden erst am kommenden Morgen entdeckt. Weder Container noch Anhänger waren mit einem GPS-Sender versehen.
OLG Bremen, 21.05.2019 - Az: 3 U 21/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...