Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.908 Anfragen

Vaterschaftsfeststellungsverfahren wenn die Kindesmutter sich verweigert: Wer trägt die Kosten?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

In Vaterschaftsfeststellungsverfahren entspricht es regelmäßig der Billigkeit, der Kindesmutter und dem potentiellen Kindesvater die Gerichtskosten des Verfahrens hälftig aufzuerlegen und sie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst tragen zu lassen. Denn Kindesmutter und potentieller Vater veranlassen das Verfahren in gleicher Weise dadurch, dass sie in der gesetzlichen Empfängniszeit miteinander geschlechtlich verkehrt haben. Einem der Beteiligten sind die Kosten jedoch unter anderem dann allein aufzuerlegen, wenn der Beteiligte durch grobes Verschulden Anlass für das Verfahren gegeben hat (§ 81 Abs. 2 Nr. 1 FamFG).

Zwar muss grundsätzlich die Kindesmutter einer Anerkennung der Vaterschaft nicht zustimmen, sondern kann auf einer gerichtlichen Klärung bestehen, wenn sie davon ausgeht, dass auch ein anderer Mann als Vater des Kindes in Betracht kommt.

Allerdings hat die Kindesmutter die Kosten des Verfahrens wegen groben Verschuldens im Sinne von § 81 Abs. 2 Nr. 1 FamFG dann zu tragen, wenn sie auf einer gerichtlichen Klärung der biologischen Vaterschaft besteht, obwohl sie an der Vaterschaft keinen Zweifel hat und sich der Kindesvater außergerichtlich um eine Vaterschaftsanerkennung bemüht hat.

Vor diesem Hintergrund gibt es von Seiten der Kindesmutter keinen vernünftigen Grund, der außergerichtlichen Anerkennung der Vaterschaft nicht zuzustimmen, sondern stattdessen die Feststellung der Vaterschaft auf das gerichtliche Verfahren zu verlagern.


OLG Bremen, 29.02.2024 - Az: 4 UF 1/24

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant