Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzliches Unterschreiten des Mindestabstands
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Einschränkung der „nicht nur ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung“ ist § 4 StVO nicht zu entnehmen. Tatbestandsmäßig im Sinne einer vorwerfbaren Abstandsunterschreitung handelt deshalb, wer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den im einschlägigen Bußgeld-Tatbestand gewährten Abstand unterschreitet. Der Tatrichter muss dabei zudem den Betroffenen entlastende Umstände konkret ausschließen.
Ohne Vorliegen konkreter dagegen sprechender Anhaltspunkte muss davon ausgegangen werden, dass einem Fahrzeugführer das Unterschreiten des Sicherheitsabstandes jedenfalls dann bewusst gewesen ist und er dies zumindest billigend in Kauf genommen hat, wenn er über einen Zeitraum, in dem er den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei gehöriger Aufmerksamkeit wahrnehmen, mittels der in der Fahrschülerausbildung üblicherweise gelehrten Methoden (2-Sekunden-Test für Außerortsverkehr, Anzahl der Fahrzeuglängen oder Anzahl der zwischen den Fahrzeugen befindlichen Leitpfosten) überprüfen und korrigieren konnte, bei nicht abnehmender Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs lediglich einen Abstand von weniger als 3/10 des Tachowertes einhält, so dass ein Schätzfehler fernliegt und die Begründung von Fahrlässigkeit gleichsam rechtsfehlerfrei nicht mehr möglich wäre.
In diesem Fall kann der Betroffene aufgrund vorsätzlicher Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstands mit einer Geldbuße belegt werden. Zudem kann ihm für einen Zeitraum von einem Monat untersagt werden, Kraftfahrzeuge jeglicher Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
AG Landstuhl, 20.04.2021 - Az: 2 OWi 4211 Js 1233/21
ECLI:DE:AGLANDS:2021:0420.2OWI4211JS1233.21.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus tz.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...