Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.285 Anfragen

Müssen unverschlüsselten Messreihen und Statistikdateien im Bußgeldverfahren überlassen werden?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Übermittlung von nicht in den Bußgeldakten befindlichen Informationen und Unterlagen nicht unter dem Gesichtspunkt des Akteneinsichtsrechts nach § 46 OWiG iVm. § 147 StPO.

Nach dem sog. formellen Aktenbegriff bezieht sich das Akteneinsichtsrecht des Betroffenen im Bußgeld- und im Strafverfahren auf die tatsächlich vorhandene Akte, nicht auf solche Unterlagen und Dateien, die nicht Aktenbestandteil geworden sind. Solche Dateien und Unterlagen werden indes hier verlangt. Die verlangten Unterlagen und Dateien stellen indes potentielle Beweismittel dar.

Der Betroffene im Bußgeldverfahren hat gem. § 46 OWiG iVm. § 163a Abs. 2 StPO das Recht Beweiserhebungen auch im Ermittlungsverfahren zu beantragen. Diesen Anträgen muss die Verwaltungsbehörde im Rahmen ihr Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO nachkommen, wenn sie für das Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind.

Dem Betroffenen steht nicht nur das Recht zu Beweisanträge im engeren Sinn zu stellen; es sind auch Beweisermittlungsanträge und Beweisanregungen möglich.

Nach der neueren Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte und des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs steht dem Betroffenen, der sich einem drohenden Tatnachweis über ein standardisiertes Messverfahren gegenübersieht, aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 EMRK, Art. 20 Abs. 3 GG) ein Einsichtsrecht in die Quellen der Sachverhaltsfeststellung zu.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.285 Beratungsanfragen

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...

Verifizierter Mandant

War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

Verifizierter Mandant