Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 407.293 Anfragen
Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Einnahme der Betäubungsmittelsubstanz ohne eigenes Wissen und Wollen?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wer behauptet, die in seinem Blut nachgewiesenen Betäubungsmittelsubstanzen ohne eigenes Wissen und Wollen eingenommen zu haben, muss deshalb einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Lichte der übrigen erkennbaren Umstände glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt.
Notwendig ist stets der Vortrag von tatsächlichen Umständen in einer solchen Breite und Tiefe, aus denen die Rekonstruktion eines Geschehensablaufs möglich wird und welche gegebenenfalls die weitere Sachaufklärung durch die übrigen Beteiligten oder das Gericht ermöglichen.
An diesen Anforderungen an die tatsächliche Darlegungslast ändert auch der Umstand grundsätzlich nichts, dass ein Dritter wegen der Verabreichung von Betäubungsmitteln lediglich Selbstanzeige erstattet hat.
VG Karlsruhe, 11.09.2023 - Az: 2 K 2644/23
ECLI:DE:VGKARLS:2023:0911.2K2644.23.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller