Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.205 Anfragen

Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Einnahme der Betäubungsmittelsubstanz ohne eigenes Wissen und Wollen?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wer behauptet, die in seinem Blut nachgewiesenen Betäubungsmittelsubstanzen ohne eigenes Wissen und Wollen eingenommen zu haben, muss deshalb einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Lichte der übrigen erkennbaren Umstände glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt.

Notwendig ist stets der Vortrag von tatsächlichen Umständen in einer solchen Breite und Tiefe, aus denen die Rekonstruktion eines Geschehensablaufs möglich wird und welche gegebenenfalls die weitere Sachaufklärung durch die übrigen Beteiligten oder das Gericht ermöglichen.

An diesen Anforderungen an die tatsächliche Darlegungslast ändert auch der Umstand grundsätzlich nichts, dass ein Dritter wegen der Verabreichung von Betäubungsmitteln lediglich Selbstanzeige erstattet hat.


VG Karlsruhe, 11.09.2023 - Az: 2 K 2644/23

ECLI:DE:VGKARLS:2023:0911.2K2644.23.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg