Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.354 Anfragen

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums (Medizinal-Cannabis neben nichtmedizinischem Cannabis)

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ob ein intensiver Konsum von medizinischem Cannabis mit kumulativem Konsum von nichtmedizinischem Cannabis nach neuem Recht ohne weiteres zu mangelnder Fahreignung führt, muss laut VGH Bayern im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Im Rahmen der reinen Interessenabwägung sah es allerdings das Vollzugsinteresse überwiegen.

Die Frage, ob ein erheblicher Konsum von Medizinal-Cannabis und kumulativ von nichtmedizinischem Cannabis, der nach altem Recht wegen missbräulicher Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder wegen regelmäßigen Cannabiskonsums ohne Weiteres den Verlust der Fahreignung zur Folge hatte, auch nach der mit Inkrafttreten von Art. 14 CanG zum 1.4.2024 veränderten Rechtslage (unter anderem Einfügung des § 13a FeV, Änderungen in Nr. 9 der Anl. 4 zur FeV) ohne Weiteres zu mangelnder Fahreignung führt, kann nicht im Eilverfahren geklärt werden, sondern muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

In der danach gebotenen reinen Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Vollzugsinteresse das Suspensivinteresse des Antragstellers, wenn sein Verhalten ernsthafte Bedenken begründet, ob er den Konsum von Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen in Zukunft hinreichend sicher trennen kann und will, was neben einer Trennungsbereitschaft auch ein ausreichendes, nach intensivem Cannabiskonsum schwer zu realisierendes Trennungsvermögen voraussetzt.


VGH Bayern, 04.02.2025 - Az: 11 CS 24.1712

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant