Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.044 Anfragen
Fiktiver Schadensersatz bei Nebenreparaturpositionen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der Geschädigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Notwendigkeit von Einstellarbeiten, Beilackierungskosten, eines UPE - Aufschlags sowie von Verbringungskosten. Insoweit geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB), für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte auch im Rahmen des § 287 ZPO darzulegen und ggf. zu beweisen hat.
Ein Anspruch auf Ersatz der Beilackierungskosten und der Einstellarbeiten bei fiktiver Abrechnung kann nicht mit der Begründung verneint werden, die Erforderlichkeit der Beilackierungskosten lasse sich erst nach durchgeführter Reparatur sicher beurteilen. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der fiktiven Abrechnung eines Fahrzeugschadens stets eine (gewisse) Unsicherheit verbleibt, ob der objektiv zur Herstellung erforderliche (ex ante zu bemessende) Betrag demjenigen entspricht, der bei einer tatsächlichen Durchführung der Reparatur angefallen wäre oder anfallen würde.
LG Ingolstadt, 12.01.2021 - Az: 71 O 218/18
Nachfolgend: OLG München, 06.04.2022 - Az: 10 U 627/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...