Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.060 Anfragen

Notarztpauschale neben der Ambulanzpauschale nach Verkehrsunfall ansetzbar?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit der Ambulanzpauschale ist je Schadensfall für die nicht stationäre ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln 5 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV an den eintrittspflichtigen Versicherungsträger zu ersetzen.

Mit der Zahlung dieses Betrages sind alle ambulanten ärztlichen und sonstigen Leistungen abgegolten. Dazu zählen nach absolut herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung aber auch und gerade die (hier zusätzlich verlangten pauschalen) Kosten des (ambulanten) Notarzteinsatzes.

Die demgegenüber vereinzelt in der Rechtsprechung vertretene Gegenmeinung verkennt zum einen die nachfolgenden, gegen eine zusätzliche Erstattungspflicht der Notarztpauschale sprechenden Argumente und setzt sich andererseits auch nicht mit der (herrschenden) gegenteiligen Ansicht auseinander; in keinem dieser Fälle wurde zudem ein Rechtsmittel zugelassen, so dass eine berufungsgerichtliche Überprüfung nicht stattfinden konnte.

Höhere (Arzt-)Kosten als die pro Schadensfall anfallende Ambulanzpauschale kann der Versicherungsträger nur dann und insoweit verlangen, als er die konkrete Schadensabrechnung wählt oder aber diese sich bei der zuvor erfolgten pauschalen Abrechnung ausdrücklich vorbehalten hat.


LG Leipzig, 11.10.2019 - Az: 7 S 267/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant