Mitverursachung des Verkehrsunfalls aufgrund Hineinfahrens in die parallele Linksabbiegerspur
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Fahrmanöver, aus dem linken Linksabbiegerstreifen in die Fahrlinie des Fahrzeuges, welcher sich auf dem parallelen Linksabbiegerstreifen befunden hat, hineinzufahren, stellt einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO dar, der jedenfalls zu einer Mitverursachung des Verkehrsunfalls zu 50 % führt.
Die allgemeine Änderung der Fahrtrichtung in einem nicht mit Fahrstreifenbegrenzungen markierten Kreuzungsbereich stellt zwar keinen Spurwechsel im Sinne des § 7 Abs. 5 StVO dar, über § 1 Abs. 2 StVO ist die für den Spurenwechsel geltende Sorgfalt aber auch in einem solchen Fall zu beachten.