Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Das Fahrmanöver, aus dem linken Linksabbiegerstreifen in die Fahrlinie des Fahrzeuges, welcher sich auf dem parallelen Linksabbiegerstreifen befunden hat, hineinzufahren, stellt einen Verstoß gegen
§ 1 Abs. 2 StVO dar, der jedenfalls zu einer Mitverursachung des
Verkehrsunfalls zu 50 % führt.
Die allgemeine Änderung der Fahrtrichtung in einem nicht mit Fahrstreifenbegrenzungen markierten Kreuzungsbereich stellt zwar keinen Spurwechsel im Sinne des
§ 7 Abs. 5 StVO dar, über § 1 Abs. 2 StVO ist die für den Spurenwechsel geltende Sorgfalt aber auch in einem solchen Fall zu beachten.