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Mitverursachung des Verkehrsunfalls aufgrund Hineinfahrens in die parallele Linksabbiegerspur

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Fahrmanöver, aus dem linken Linksabbiegerstreifen in die Fahrlinie des Fahrzeuges, welcher sich auf dem parallelen Linksabbiegerstreifen befunden hat, hineinzufahren, stellt einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO dar, der jedenfalls zu einer Mitverursachung des Verkehrsunfalls zu 50 % führt.

Die allgemeine Änderung der Fahrtrichtung in einem nicht mit Fahrstreifenbegrenzungen markierten Kreuzungsbereich stellt zwar keinen Spurwechsel im Sinne des § 7 Abs. 5 StVO dar, über § 1 Abs. 2 StVO ist die für den Spurenwechsel geltende Sorgfalt aber auch in einem solchen Fall zu beachten.


LG Magdeburg, 14.02.2019 - Az: 1 S 15/17

ECLI:DE:LGMAGDE:2019:0214.1S15.17.00

Vorgehend: BGH, 15.05.2018 - Az: VI ZR 233/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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