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Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands und das Verschalten des Vorausfahrenden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anscheinsbeweis für die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands oder für die Unaufmerksamkeit des Nachfahrenden kann nicht dadurch widerlegt werden, dass es zu einem Zusammenstoß zwischen dem Vorausfahrenden und dem Nachfahrenden kam, weil sich der Vorausfahrende verschaltet hat. Die Geschwindigkeit des Vorausfahrenden verringert sich durch die aus dem Verschalten resultierende Wirkung der Motorbremse nur geringfügig.

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LG Magdeburg, 03.06.2014 - Az: 11 O 2274/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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