Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.542 Anfragen

Dieselskandal: Nichtausübung eines Rückgaberechts steht Schadensersatzanspruch nicht entgegen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

In der Nichtausübung eines Rückgaberechts liegt kein einem deliktischen Schadensersatzanspruch wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Kraftfahrzeug entgegenstehender Umstand.

Der Bundesgerichtshof hat nach Erlass des Berufungsurteils geklärt, dass der Nichtausübung eines im Zuge der Finanzierung des Kaufpreises vereinbarten Rückgaberechts durch den Fahrzeugkäufer unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Bedeutung in Bezug auf einen bereits begründeten deliktischen Schadensersatzanspruch zukommt (vgl. BGH, 16.12.2021 - Az: VII ZR 389/21; BGH, 11.04.2022 - Az: VIa ZR 135/21; BGH, 07.11.2022 - Az: VIa ZR 325/21).

Auf die von der Revision gegen die Feststellung eines Rückgaberechts gerichteten Verfahrensrügen kommt es nicht an.


BGH, 27.03.2023 - Az: VIa ZR 657/21

ECLI:DE:BGH:2023:270323UVIAZR657.21.0

Vorgehend: OLG München, 05.11.2021 - Az: 17 U 905/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant