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Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Thermofenster versehenen Diesel-Fahrzeugs

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Einsatz eines Thermofensters (dessen Unzulässigkeit unterstellt) reicht für sich genommen nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB zu begründen. Es müssen weitere Umstände hinzuträten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen, was jedenfalls voraussetzt, dass die Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen.


OLG München, 14.06.2022 - Az: 36 U 141/22

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