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Wann kann regelmäßiger Cannabiskonsum angenommen werden?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist auf einen regelmäßigen Cannabiskonsum zu schließen, wenn sich bei einer sog. spontanen Blutabnahme im Blutserum des Betroffenen ein Wert von mindestens 150 ng/ml THC-Carbonsäure ergibt.

Wer ohne ärztliche Verschreibung die Wirkung von Cannabis ausprobiert (Selbstmedikation), ist bei der Bewertung seiner Fahreignung nach den allgemeinen Maßstäben zu behandeln, die für gelegentliche bzw. regelmäßige Konsumenten von Cannabis nach Anlage 4 zur FeV (Nr. 9.2.1 und 9.2.2) gelten.

Der Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung kann nicht durch eine ärztliche Verschreibung von Cannabis, sondern grundsätzlich nur auf der Grundlage einer medizinisch-psychologischen Begutachtung erbracht werden.


VG Aachen, 14.04.2020 - Az: 3 L 1440/19

ECLI:DE:VGAC:2020:0414.3L1440.19.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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