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Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen als Sachmangel?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Normaler Verschleiß, wie er bei einem Gebrauchtwagen (hier: 14 Jahre alten Kraftfahrzeug mit einer Laufleistung von über 226.000 km) üblich ist, ist grundsätzlich kein Sachmangel.


LG Essen, 10.06.2020 - Az: 13 S 85/19

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Andreas Thiel, Waldbronn