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Verkehrsunfall aufgrund eines Fahrstreifenwechsels

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach § 7 Abs. 5 StVO verlangt jeder Fahrstreifenwechsel die Einhaltung äußerster Sorgfalt, so dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist. Er setzt ausreichende Rückschau voraus und ist rechtzeitig und deutlich durch Fahrtrichtungsanzeiger anzukündigen.

Ereignet sich eine Kollision zweier Fahrzeuge in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dieser den Unfall unter Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten verursacht und verschuldet hat.

Bei den in § 7 Abs. 5 StVO geregelten Pflichten handelt es sich um sogenannte Kardinalpflichten. Bei der Durchführung eines Spurwechsels handelt es sich um ein besonders gefahrenträchtiges Fahrmanöver, das regelmäßig zu einer erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann. Der Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflichten kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Ein Verstoß gegen diese Pflichten wiegt besonders schwer, was zu einer Alleinhaftung im Schadensfall führt.


LG Essen, 27.10.2017 - Az: 4 O 78/16

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