Normaler Verschleiß, wie er bei einem Gebrauchtwagen (hier: 14 Jahre alten Kraftfahrzeug mit einer Laufleistung von über 226.000 km) üblich ist, ist grundsätzlich kein Sachmangel.
LG Essen, 10.06.2020 - Az: 13 S 85/19
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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