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„Abgasskandal“: Schadensersatz des Käufers eines Fahrzeugs mit manipulierter Software

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Beigabe der EG-Übereinstimmungsbescheinigung zum Kfz-Kaufvertrag kann kein Erklärungswert in Bezug auf den Abschluss eines Garantievertrages entnommen werden.

§§ 6, 27 Abs. 1 EG-FVG sind keine Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.

Die unterlassene Aufklärung des Käufers eines Dieselfahrzeugs darüber, dass das Fahrzeug mit einer Software ausgerüstet ist, mit der auf dem Prüfstand die Abgaswerte manipuliert werden, begründet keinen Anspruch aus § 826 BGB.

Zweifelt eine Partei nicht an, dass sich der von ihr benannte Zeuge zu Recht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, liegt darin ein Verzicht auf den Zeugen, so dass es keiner Entscheidung über die Rechtmäßigkeit im Wege eines Zwischenurteils bedarf.


OLG München, 04.12.2019 - Az: 3 U 2943/19

Nachfolgend: BGH, 28.09.2021 - Az: VI ZR 29/20

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